#CCM.openWidget. Nebenklage

Was bedeutet "Nebenklage" und warum ist diese für Verletzte einer Straftat so wichtig?

Ohne Nebenklage hat ein Verletzter einer Straftat im Strafprozess nur die Stellung eines (passiven) Zeugen. Die Nebenklage gibt bei bestimmten Straftaten, z.B. Körperverlet­zung, Sexualstraftaten, versuchten Tötungsdelikten, die Möglichkeit, den Verletzten zu schützen und auch auf das Strafverfahren einzuwirken.
Die folgenden aktiven Rechte stehen Ihnen als Nebenkläger zu. Die anwaltliche Unterstützung gewährleistet die optimale Wahrnehmung Ihrer Nebenklagerechte. Sie ist bei durch schwere Straftaten Verletzten unbedingt erforderlich:

  • Akteneinsichtsrecht: Dadurch ist die Überwachung des Fortgangs des Ermittlungs- und des Strafverfahrens möglich. Ist der Täter geständig? Gibt es be- oder entlastende Beweismittel? Auf diese Informationen sollten Sie nicht verzichten.
    Akteneinsicht wird jedoch nur Anwälten gewährt!
  • Anwesenheitsrecht: In der Hauptverhandlung ist sowohl der Nebenkläger, wenn er dies möchte, als auch die Nebenklagevertretung zur Anwesenheit an allen Verhandlungs­tagen berechtigt.
  • Beweisantragsrecht: Nebenkläger und Nebenklagevertretung können in das Straf­verfahren eingreifen durch z.B. die Benennung von zu vernehmenden Zeugen, Einholung von Sachverständigengutachten, Verlesung von Urkunden.
  • Fragerecht: Angeklagten, Zeugen, Sachverständige, selbst dem Verletzten können Fragen gestellt werden. Die Nebenklagevertretung ist zudem berechtigt, unzulässige Fragen der Verfahrensbeteiligten zu beanstanden.
  • Beanstandungsrecht: Es können Anordnungen des Vorsitzenden Richters beanstandet werden.
  • Ablehnungsrecht: Wegen Besorgnis der Befangenheit können Richter oder Sachverständige abgelehnt werden.
  • Antragsrecht auf Ausschluss des Angeklagten: Auf Antrag der Nebenklagevertretung kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, dass der Angeklagte während der Vernehmung des Nebenklägers das Sitzungszimmer verlassen muss.
  • Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit: Die Öffentlichkeit kann durch das Gericht unter Umständen ausgeschlossen werden, z.B. wenn ein geschädigtes Kind unter 16 Jahren als Zeuge vernommen wird.
  • Rechtsmittelbefugnis: Gegen ein Urteil kann (eingeschränkt) ein Rechtsmittel einlegt werden (Berufung / Revision), z.B. wenn der Angeklagte freigesprochen wird.

 

Wer trägt die Kosten der Nebenklagevertretung?

Die Möglichkeiten der kostenlosen Inanspruchnahme der Tätigkeit von Rechtsanwälten im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren wurden erheblich erweitert. In den Fällen des rechtswidrigen versuchten Totschlags sowie Mordes sowie bei bestimmten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch) kann auf Antrag die Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes erfolgen.

In den übrigen Fällen kann bei einkommensschwachen Verletzten für die Hinzuziehung eines anwaltlichen Beistands Prozesskostenhilfe unter nachstehenden Voraussetzungen bewilligt werden: Die Sach- oder Rechtslage muss schwierig sein, der Verletzte darf seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder ihm darf dies nicht zuzumuten sein.

Im Falle einer Verurteilung des Angeklagten ist dieser grundsätzlich verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen finden Sie hier:    Nebenklagemerkblatt
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